„Zigeuner“ eingesperrt …

  • Foto: Rita Bürgler

… und ermordet. In den „Nürnberger Rassegesetzen“ von 1935 wurde neben der Ausgrenzung jüdischen Lebens auch die Diskriminierung der Sinti und Roma gesetzlich festgeschrieben. Ihre Verfolgung und spätere Vernichtung wird als „Porajmos“, das Verschlingen, bezeichnet.

Die Nationalsozialisten konnten hierbei bereits an bestehende Ressentiments und eine langjährige Verfolgung von Sinti und Roma anknüpfen. Ein Erlass von Heydrich zur „Festsetzung der Zigeuner“ von 1939 führte zur Zwangsinternierung und zur Entstehung des Lagers Maxglan im Jahr 1940. Nach Ausbeutung ihrer Arbeitskraft wurden 164 Menschen, darunter über 100 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach Auschwitz deportiert und dort getötet. (Quelle: Hofinger 2016, S. 260) Die Diskriminierung der Sinti und Roma endete nicht mit Kriegsende. Obwohl sie diejenige Volksgruppe waren, die in Österreich prozentual am meisten Opfer zu beklagen hatten – nur ca. 10% der österreichischen Sinti und Roma überlebten den Faschismus – wurden sie lange Zeit nicht als Opfer nach den Vorgaben des Opferfürsorgesetzes anerkannt.

Noch 1949 behauptete der für die Sinti und Roma zuständige SS-Sturmbannführer und Kriminalrat Anton Böhmer, bei der Internierung der Sinti und Roma in Salzburg handelte es sich umein Wohlfahrtsfürsorgelager eigener Prägung unter kriminalpolizeilicher Leitung und Fürsorgeverwaltung“. (Zitat, Quelle: Hofinger 2016, S. 260). Seit 1985 erinnert eine Skulptur an der ehemaligen Trabrennbahn (Ignaz-Rieder-Kai) und seit 2009 ein Hörmahnmal am Schwarzgrabenweg in der Stadt Salzburg an die Verfolgung und Vernichtung der Sinti und Roma.

Weiterführende Links:

Der Verfolgung durch die „Nürnberger Rassegesetze“ ging eine langjährige staatliche Drangsalierung von Sinti und Roma voraus. Guenter Lewy schrieb hierzu: „Das Dickicht aus Kontrollen und Vorschriften war derart undurchdringlich, dass es den Zigeunern schwer fiel, sich nicht in ihm zu verfangen.“ (Quelle: Lewy 2001, S. 18 - 21)
Vor 1935 bezogen sich die Reglementierungen weniger auf die „Rasse“ sondern nahmen die Lebensweise zum Ausgangspunkt (Betteln/Nichtsesshaftigkeit). Nach 1935 wurden sie ihrer „Rasse“ wegen verfolgt und ermordet.

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